Informationen: Gartenwasserzähler

Servicebetriebe Neuwied (SBN): Gartenwasserzähler - Informationen und Tipps

Gartenwasserzähler - Ja oder Nein?
Informationen und Tipps rund um das Thema "Gartenwasserzähler".

Der Abzugzähler (Gartenwasserzähler)

Nach § 3 i.V.m § 9 der Abwassersatzung der Servicebetriebe Neuwied AöR (SBN) werden Wassermengen, die nachweislich nicht der öffentlichen Abwasserbeseitigung zugeführt wurden, bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt.

Die Mengen sind durch geeichte Wasserzähler zu ermitteln, die an Stellen fest einzubauen sind, hinter denen nur Wasser entnommen wird, das nicht einer Abwasserbeseitigungsanlage zugeführt wird.

Die Abzugszähler (Gartenwasserzähler) müssen den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen. Der Eichzeitraum beträgt 6 Jahre. Nach Ablauf der Eichfrist ist der Abzugszähler gegen einen geeichten Zähler auszutauschen. Auf Grund des geringen Anschaffungspreises eines Gartenwasserzählers ist eine Nacheichung als unwirtschaftlich anzusehen.

Die Gartenwasserzähler können bei der Berechnung der Abwassergebühren erst ab dem Zeitpunkt/Zählerstand berücksichtigt werden, an dem sie bei den SBN schriftlich beantragt und genehmigt wurden. Dies ist sowohl bei einer Neuinstallation als auch bei einem Zählerwechsel notwendig.

Der Verbrauch des Zwischenzählers wird durch die Zählerableser der Stadtwerke Neuwied GmbH erfasst. Sie müssen hierzu Zugang zum Zählwerk gewährleisten. Die Erstattung erfolgt dann im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung.


Poolwasser: Was ist das und was bedeutet es?

Poolwasser ist Schmutzwasser, da es für die Eigenschaft als Schmutzwasser nicht auf den Grad der Verschmutzung ankommt. Dieses Schmutzwasser wird im Wesentlichen durch Badpflege- bzw. Reinigungsmittel für das Poolwasser bestimmt, sei es zu einer pH-Wert-Korrektur, Verhinderung von Algenbildung sowie zur Desinfektion. Weitere Verunreinigungen werden z.B. durch Staub-, Sporen-, Insekten-, Pflanzeneinträge, Haare, Hautschuppen etc. hervorgerufen.

Vor bzw. während des Poolbetriebs erfolgen auch regelmäßige Reinigungen, um Schmutzablagerungen zu entfernen, weswegen auch dieses als Schmutzwasser zu behandeln ist. Dies gilt entsprechend auch für die „Überwinterung“ des Poolwassers im Becken selbst, da auch hier regelmäßig Mittel zur Verhinderung des Algenwuchses eingesetzt werden.

Wird der Pool aus einer eigenen Wasserversorgungsanlage befüllt, ist die entnommene Menge der Abwasserbeseitigungseinrichtung anzuzeigen, da diese neben der Entnahme aus dem Trinkwassernetz zur gebührenfähigen Schmutzwassermenge zusammengerechnet wird. Nachweislich beantragte Verdunstungs- und Austragungsmengen werden ermäßigt – sprechen oder schreiben Sie uns hierzu einfach an.

UNTERSAGT ist das Befüllen des Pools über den Abwasserminderungszähler zur Gartenbewässerung, da Poolwasser Schmutzwasser ist. Aus Umweltschutzgründen darf das Poolwasser auch nicht zur Gartenbewässerung eingesetzt werden.

Einleitung in die öffentliche Kanalisation:

Das Poolwasser ist somit grundsätzlich der Schmutzwasserkanalisation der Abwasserbeseitigungseinrichtung zuzuführen.


Installationshinweise

Bitte beachten Sie folgende Installationshinweise für den Einbau eines Gartenwasserzählers:

  • Es dürfen nur geeichte Wasserzähler eingebaut werden.

  • Der Einbau des Gartenwasserzählers erfolgt nicht durch die SBN. Der Eigentümer ist für die Beschaffung, den Einbau und die Unterhaltung selbstverantwortlich.

  • Damit der Gartenwasserzähler zur Erstattung herangezogen werden kann, ist ein Antrag zu stellen. Den Antrag und nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Formular → Antrag Zwischenzähler.

Um Ihnen einen optimalen Service anbieten zu können, verwenden wir auf unserer Webseite Cookies. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
OK