Meistens trifft uns der Tod eines nahe stehenden Menschen völlig unvorbereitet. Auf der einen Seite müssen wir in dieser Situation mit dem tiefen Schmerz fertig werden, auf der anderen Seite mit den vielen organisatorischen Problemen, die ein Todesfall eines Angehörigen mit sich bringt.
Was muss beim Trauerfall alles erledigt werden?
Viele Angehörige wissen gar nicht, welche Aufgaben im Trauerfall auf sie zukommen.
So müssen:
⟩ Bestattung und
⟩ Trauerfeier organisiert,
⟩ Freunde und Bekannte benachrichtigt
⟩ sowie juristische Formalitäten
erledigt werden.
Wir möchten Ihnen mit der nachfolgenden Auflistung einen kleinen Leitfaden zu Seite stellen:
Bei Eintritt des Todes zu Hause rufen Sie bitte umgehend einen Arzt. Ihren Hausarzt oder den Notarzt.
Der Arzt wird die Todesbescheinigung und den Leichenschein ausstellen.
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus werden diese Unterlagen dem zuständigen Standesamt zugestellt.
Der Sterbefall muss unter der Vorlage der Todesbescheinigung und des Leichenschauscheines spätestens am folgenden Werktag (außer Samstag) dem Standesamt im Sterbeort mitgeteilt werden. Zur weiteren Vorlage benötigt man noch das Familienstammbuch oder eine Geburts- oder Abstammungsurkunde, den Personalausweis, die Heiratsurkunde und bei verwitweten Menschen die Sterbeurkunde des Erstverstorbenen.
Wenn Sie einen Sterbefall beim Standesamt anzeigen, benötigen Sie einen Personalausweis oder Reisepass.
Dann ist die Überführung zu einem Friedhof zu veranlassen. Dies erfolgt in der Regel über ein Beerdigungsinstitut. Das Beerdigungsinstitut übernimmt auch in der Regel den oben genannten Behördengang.
Übrigens: Sie können das Beerdigungsinstitut Ihres Vertrauens völlig frei wählen. Es ist sinnvoll, zu den Verhandlungen über die Bestattung einen von der Trauer weniger stark betroffenen Freund oder Verwandten mitzubringen.
Eine Grabstätte muss ausgewählt und ein Bestattungstermin vereinbart werden. Zu diesem Zeitpunkt sollte auch feststehen, ob eine Erd- oder Feuerbestattung durchgeführt wird. Sie können dies unmittelbar bei der Verwaltung der Servicebetriebe Neuwied erledigen. Fragen Sie auch nach, wie Sie die Grabstätte gestalten dürfen.
Bitte melden Sie den Sterbefall auch Ihrem Pfarramt, dann können Sie die Bestattungsfestlichkeit mit dem zuständigen Geistlichen absprechen.
Die weiteren Besorgungen wie die Auswahl des Sarges und der Sterbewäsche, die Bestellung von Blumengebinden, die Traueranzeigen in der Zeitung (in den Zeitungen) und der Druck von Trauerkarten und die Erledigung aller Formalitäten , auch die Organisation des Trauerkaffees, können Sie einem Beerdigungsinstitut übertragen.
Weitere Erledigungen sind erst nach Erhalt der Sterbeurkunde möglich. Die Sterbeurkunde sollte dabei direkt mehrfach beantragt werden. Die Sterbeurkunde muss vorgelegt werden, wenn Sie Ansprüche stellen wollen wie: Rente oder Pension neu beantragen, An- und Ummeldungen bei Banken, Versicherungen, Krankenkasse etc.